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Allgemeine Geschäftsbedingungen für die kostenlose Testversion

Gültig ab 1. Juni 2023

Aktualisiert am Freitag, 26. Mai 2023 – 6:35 Uhr PST / 9:35 Uhr EST

Evaluierungslizenzvertrag für die Testversion

LESEN SIE DIE FOLGENDEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN SORGFÄLTIG DURCH, BEVOR SIE DIESES PRODUKT VERWENDEN. ES ENTHÄLT SOFTWARE, DEREN NUTZUNG DURCH Jitterbit, Inc D/B/A Zudy („ZUDY“) IHNEN, DEM URSPRÜNGLICHEN ENDBENUTZER, NUR FÜR IHRE NUTZUNG WIE UNTEN FESTGELEGT LIZENZIERT WIRD. WENN SIE DEN BEDINGUNGEN DIESER VEREINBARUNG NICHT ZUSTIMMEN, VERWENDEN SIE DIE SOFTWARE NICHT. Durch die Nutzung eines Teils der Software erklären Sie Ihr Einverständnis mit diesen Bedingungen.

Diese Evaluierungslizenzvereinbarung („Vereinbarung“ oder „EVAL“) wird ab dem Datum der späteren Unterzeichnung unten („Datum des Inkrafttretens“) zwischen Jitterbit, Inc d/b/a Zudy®, einer in Delaware ansässigen Gesellschaft, geschlossen und wirksam Haftung company mit Hauptgeschäftssitz in 1101 Marina Village Parkway, Suite 201, Alameda, CA 94501 („Zudy“) und SIE, der Endbenutzer („SIE“ oder „Kunde“). Zudy und der KUNDE werden hier auch einzeln als „Partei“ und gemeinsam als „Parteien“ bezeichnet.

Für eine gute und wertvolle Gegenleistung, deren Erhalt und Angemessenheit hiermit anerkannt wird, vereinbaren die Parteien Folgendes:

1. DEFINITIONEN

„Bestimmter Standort“ bezeichnet die Grenzen des/der bestimmten Standort(s), die oben im Feld „Kundenspezifische Bedingungen“ festgelegt sind.

„Dokumentation“ bezeichnet die veröffentlichte Dokumentation, wie im Feld „Kundenspezifische Bedingungen oben“ angegeben und von Zudy zusammen mit der Software bereitgestellt.

„Evaluierungszweck“ bezeichnet den Zweck des internen Tests der Software, um die Software im Hinblick auf den möglichen Kauf einer kommerziellen Abonnementlizenz für diese Software zu bewerten.

„Lizenzierte Materialien“ bezeichnet zusammenfassend die Software und die Dokumentation.

„Evaluierungsdienste“ bezeichnet hochwertige Anwendungslösungsarchitekturen und Beratungsdienste zur Unterstützung des Evaluierungszwecks.

„Software“ bezeichnet die im obigen Feld „Kundenspezifische Bedingungen“ angegebene proprietäre Software im Objektcodeformat, einschließlich aller Korrekturen, Fehlerbehebungen, Erweiterungen, Modifikationen, Updates, Upgrades oder neuen Versionen davon, die von Zudy nach eigenem Ermessen bereitgestellt werden diese Vereinbarung.

2. LIZENZ

2.1 Zuschuss. Vorbehaltlich der Bedingungen dieser Vereinbarung gewährt Zudy dem Kunden hiermit während der Testlaufzeit eine nicht übertragbare, nicht ausschließliche Lizenz, ohne das Recht zur Unterlizenzierung, die Software am vorgesehenen Standort zu installieren und auszuführen und die Dokumentation zu nutzen , jeweils ausschließlich zum Auswertungszweck.

2.2 Einschränkungen. Sofern nicht ausdrücklich in Abschnitt 2.1 dargelegt, behält sich Zudy alle Rechte vor und gewährt dem Kunden keine weiteren Lizenzen jeglicher Art im Rahmen dieser Vereinbarung, sei es stillschweigend, durch Rechtsverwirkung oder auf andere Weise. Als Bedingung für die oben genannte Lizenzgewährung ist es dem Kunden nicht gestattet, (a) zu reproduzieren (außer wie hierin ausdrücklich dargelegt), zu modifizieren, zu übersetzen, abgeleitete Werke davon zu erstellen, zu verkaufen, zu vermieten, zu verleasen oder zu verleihen, und dies auch Dritten nicht zu gestatten , die gesamten oder einen Teil der lizenzierten Materialien zu belasten, zu verteilen, offenzulegen oder zu übertragen, (b) die Software zurückzuentwickeln, zurückzuassemblieren oder auf andere Weise zu versuchen, Zugang zum Quellcode der gesamten oder eines Teils der Software zu erhalten (außer in dem Umfang, in dem dies der Fall ist). (c) die lizenzierten Materialien für einen anderen Zweck als den Evaluierungszweck verwenden oder sie Dritten zur Verfügung stellen oder zugänglich machen.

2.3 Eigentumsrechte. Die lizenzierten Materialien werden lizenziert und nicht verkauft, und Zudy und seine Lizenzgeber besitzen ausschließlich alle Rechte und behalten sich diese vor. title und Interessen (einschließlich aller Patentrechte, Urheberrechte, Markenrechte, Rechte an Geschäftsgeheimnissen und anderen weltweiten Rechten an geistigem Eigentum) an den lizenzierten Materialien.

2.4 Entschädigung. Zudy verteidigt, entschädigt und hält den Kunden, seine verbundenen Unternehmen und ihre jeweiligen Führungskräfte, Direktoren, Mitarbeiter, Vertreter und Auftragnehmer (zusammen „entschädigte Parteien“) von jeglichen Verlusten, Haftungen, Schäden oder Kosten (einschließlich angemessener Anwaltsgebühren und -kosten) frei (Rechtsstreitigkeiten), die im Zusammenhang mit Ansprüchen, Ansprüchen, Klagen oder Verfahren („Ansprüche“) entstehen oder auferlegt werden („Ansprüche“), die von einem Dritten gegen den Kunden geltend gemacht oder vorgebracht werden, der behauptet, dass eines der lizenzierten Materialien gegen die Rechte verstößt oder diese missachtetsapsich Rechte Dritter aneignen; vorausgesetzt, dass der Kunde (a) Zudy den Anspruch innerhalb von fünfzehn (15) Tagen nach Erhalt des Anspruchs schriftlich mitteilt (vorausgesetzt jedoch, dass die Fähigkeit von Zudy, sich zu verteidigen, durch die versäumte fristgerechte Mitteilung nicht wesentlich beeinträchtigt wird). Schadensersatzverpflichtungen bleiben unberührt); (b) gibt Zudy die alleinige Kontrolle über die Verteidigung und Beilegung des Anspruchs (mit der Maßgabe, dass Zudy keinen Anspruch beilegen oder verteidigen darf, es sei denn, es entbindet die entschädigten Parteien bedingungslos von jeglicher Haftung und mit Ausnahme der unten dargelegten Fälle); und (c) stellt Zudy auf Kosten von Zudy jede angemessene Unterstützung bereit. Zudy ist ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der entschädigten Parteien nicht berechtigt, einen Anspruch zu regeln, wenn dieser Vergleich (i) eine Vereinbarung oder ein Eingeständnis oder eine Anerkennung einer Haftung oder eines Fehlverhaltens (sei es vertraglich, aus unerlaubter Handlung oder auf andere Weise) enthält oder das Entstehen von Kosten oder Ausgaben seitens einer entschädigten Partei (ii) erlegt einer entschädigten Partei eine Verpflichtung auf; oder (iii) ansonsten erhebliche nachteilige Auswirkungen auf das Geschäft einer entschädigten Partei hätte. Jede entschädigte Partei behält sich das Recht vor, auf eigene Kosten an der Verteidigung in allen Angelegenheiten mitzuwirken, die ansonsten einer Entschädigung durch Zudy unterliegen.

3. FEEDBACK

Der Kunde kann Zudy Kommentare, Kritik, Verbesserungsvorschläge, Testergebnisse und anderes Feedback bezüglich der Funktion, Merkmale und anderen Eigenschaften der lizenzierten Materialien in schriftlicher oder mündlicher Form übermitteln („Feedback“). Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass sämtliches Feedback Eigentum von Zudy ist und von Zudy auf jede Art und Weise und für jeden Zweck verwendet, reproduziert, angepasst, geändert, verteilt und anderweitig verwertet werden darf.

4. HAFTUNGSAUSSCHLUSS

Der Kunde erkennt an, dass die lizenzierten Materialien und Bewertungsdienste ausschließlich zu Bewertungszwecken bereitgestellt werden. SOWEIT GESETZLICH ZULÄSSIG WERDEN DIE LIZENZIERTEN MATERIALIEN UND BEWERTUNGSDIENSTLEISTUNGEN „WIE BESEHEN“ ZUR VERFÜGUNG GESTELLT, UND ZUDY UND SEINE LIZENZGEBER ÜBERNEHMEN KEINE AUSDRÜCKLICHE, STILLSCHWEIGENDE ODER GESETZLICHE GEWÄHRLEISTUNG IN BEZUG AUF DIE LIZENZIERTEN MATERIALIEN UND BEWERTUNGSDIENSTLEISTUNGEN ODER TEILE DAVON. EINSCHLIESSLICH, OHNE BESCHRÄNKUNG, ALLER STILLSCHWEIGENDEN GEWÄHRLEISTUNG DER ZUVERLÄSSIGKEIT, NÜTZLICHKEIT, MARKTGÄNGIGKEIT, EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK ODER DERER, DIE SICH AUS DER LEISTUNG, DEM HANDEL, DER NUTZUNG ODER DEM HANDEL ERGEBEN. DIE LIZENZGEBER UND LIEFERANTEN VON ZUDY GEBEN GEGENÜBER DEM KUNDEN IM RAHMEN DIESER VEREINBARUNG KEINE DIREKTE GEWÄHRLEISTUNG JEGLICHER ART UND DER KUNDE STIMMT ZU, DASS ER SICH NICHT AUF GEWÄHRLEISTUNGEN VERLASSEN HAT. Das gesamte Risiko, das sich aus der Nutzung der lizenzierten Materialien und Bewertungsdienste ergibt, liegt beim Kunden.

5. KUNDENINHALTE

5.1 Verantwortung für Kundeninhalte und Urheberrechtsschutz. Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für die Rechtmäßigkeit und Angemessenheit aller Kundeninhalte, einschließlich aller geltenden Import-, Reimport-, Export- oder Reexportkontrollgesetze oder -vorschriften, Urheberrechtsgesetze oder -vorschriften sowie Datenschutzgesetze und -vorschriften speziell für den Kunden und die nicht allgemein auf personenbezogene Daten anwendbar sind. Ohne von der Allgemeingültigkeit des Vorstehenden abzuweichen, überwacht Zudy die Kundeninhalte nicht und der Kunde ist allein für die Überwachung der Kundeninhalte und für die ordnungsgemäße Handhabung und Verarbeitung von Mitteilungen verantwortlich, die an den Kunden (einschließlich seiner verbundenen Unternehmen) von Personen gesendet werden, die behaupten, dass Kundeninhalte gegen die Inhalte verstoßen die Rechte dieser Person, einschließlich der Hinweise gemäß dem Digital Millennium Copyright Act.

5.2 Keine sensiblen Daten. Der Kunde sichert Zudy zu und gewährleistet gegenüber Zudy, dass er keine Kundendaten auf die Plattform hochladen oder anderweitig übertragen darf, die eine besondere Kategorie von Daten gemäß geltender Informationssicherheit, Datenschutz, Privatsphäre und/oder anderen Gesetzen, Gesetzen, Gesetzen oder Vorschriften darstellen könnten oder Weisung, wie personenbezogene Daten (insbesondere personenbezogene Daten, aus denen die Rasse oder ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse oder philosophische Überzeugungen, Gewerkschaftszugehörigkeit, strafrechtliche Verurteilungen, Gesundheit oder Sexualleben hervorgehen) oder jegliche Kundendaten, die geschützte Gesundheitsinformationen darstellen( wie in der definiert United States HIPPA oder ähnliche Gesetze) oder Bankkonto-, Kreditkarten-, Sozialversicherungs- oder andere identifizierende staatliche Nummern gemäß dem Graham-Leach Bliley Act oder anderen ähnlichen Gesetzen.

5.3 Schutz personenbezogener Daten. Die Bestimmungen des Datenschutznachtrags können bei Zudy angefordert werden und beziehen sich auf den Schutz personenbezogener Daten (wie in der DSGVO definiert) gemäß der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und möglicherweise anderen Datenschutzgesetzen und gelten für alle personenbezogenen Daten die in Kundeninhalten enthalten sein können. Die Bestimmungen des Datenschutznachtrags werden durch Bezugnahme hierin aufgenommen und bilden einen integralen Bestandteil dieser Nutzungsbedingungen.

6. BEWERTUNGSDIENSTLEISTUNGEN

Zudy stellt dem Kunden 10 bis 20 Stunden lang kostenlos Evaluierungsdienste zur Verfügung.

7. GEBÜHREN

Sollten dem Kunden Gebühren entstehen, ist die Rechnung von Zudy dreißig (30) Tage nach Erhalt der korrekten und unbestrittenen Rechnung vom Kunden in US-Dollar fällig und zahlbar.

8. VERTRAULICHKEIT

„Vertrauliche Informationen“ umfassen unter anderem die von Zudy bereitgestellten lizenzierten Materialien sowie jegliches Feedback (unabhängig davon, ob es Zudy bereitgestellt wurde oder nicht) und alle anderen Informationen im Zusammenhang mit den lizenzierten Materialien, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Informationen zu Preisen, Verträgen, Leistung, Funktionalität und Qualität der Software. Die im Rahmen dieser Vereinbarung bereitgestellten lizenzierten Materialien dürfen aus keinem Grund außerhalb der Bedingungen dieser Vereinbarung verwendet werden, es sei denn, Zudy hat dies schriftlich genehmigt. Darüber hinaus müssen alle Kundeninformationen, einschließlich Kundenlisten oder andere geschützte Informationen, von Zudy und seinen Vertretern und Mitarbeitern vertraulich behandelt werden.

9. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG

9.1 Haftungsbeschränkung. MIT AUSNAHME DER SCHADENERSATZ- ODER VERTRAULICHKEITSVERPFLICHTUNGEN EINER PARTEI UND MIT AUSNAHME VON GROBER FAHRLÄSSIGKEIT ODER VORSÄTZLICHEM FEHLVERHALTEN IST IN KEINEM FALL DIE GESAMTHAFTUNG EINER PARTEI AUS ODER IM ZUSAMMENHANG MIT DIESER VEREINBARUNG ODER DEN LIZENZIERTEN MATERIALIEN UND BEWERTUNGSDIENSTLEISTUNGEN ÜBERNIMMT, WEDER AUS VERTRAG, UNERLAUBTER HANDLUNG ODER UNTER ANDEREM 1,000 US-Dollar ODER DIE GEBÜHR FÜR DIE BEWERTUNGSDIENSTLEISTUNGEN WENIGER.

9.2 Verzicht auf bestimmte Schadensersatzansprüche. MIT AUSNAHME DER SCHADENERSATZ- ODER VERTRAULICHKEITSVERPFLICHTUNGEN EINER PARTEI UND MIT AUSNAHME VON GROBER FAHRLÄSSIGKEIT ODER VORSÄTZLICHEM FEHLVERHALTEN IST KEINE PARTEI GEGENÜBER DER ANDEREN PARTEI HAFTBAR FÜR ENTGANGENEN GEWINN, NUTZUNGSausfall, KOSTEN FÜR DIE BESCHAFFUNG VON ERSATZGÜTERN ODER -DIENSTLEISTUNGEN ODER FÜR JEGLICHE INDIREKTEN, BESONDEREN, ZUFÄLLIGEN, STRAF- ODER FOLGESCHÄDEN IM ZUSAMMENHANG MIT DIESER VEREINBARUNG ODER DEN LIZENZIERTEN MATERIALIEN ODER BEWERTUNGSDIENSTLEISTUNGEN, JEGLICH DER URSACHE UND, OB IM VERTRAG, SCHÄTZTER IM RAHMEN EINER ANDEREN HAFTUNGSTHEORIE, OB ZUDY ODER SEINE LIZENZGEBER ODER LIEFERANTEN ÜBER DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN INFORMIERT WURDEN.

9.3 IN EINIGEN GERICHTSBARKEITEN IST DER AUSSCHLUSS VON GEWÄHRLEISTUNGEN ODER DIE HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG NICHT ZULÄSSIG, SO DASS DIE ABSCHNITTE 4 UND 8 MÖGLICHERWEISE NICHT FÜR DEN KUNDEN ANWENDBAR SIND. FALLS EINE ZUSTÄNDIGE BEHÖRDE EINEN TEIL DER GENANNTEN ABSCHNITTE FÜR NICHT DURCHSETZBAR HÄLT, IST DIE HAFTUNG AUF DEN VOLLSTÄNDIGEN UMFANG BESCHRÄNKT, DER NACH ANWENDBAREM RECHT ZULÄSSIG IST. DIE VORSTEHENDEN EINSCHRÄNKUNGEN GELTEN AUCH WENN DIE HIER BESCHRIEBENEN RECHTSMITTEL IHREN WESENTLICHEN ZWECK NICHT ERFÜLLEN.

10. CLOUD-INFRASTRUKTUR VON DRITTANBIETERN

Der Kunde erkennt an und stimmt zu, dass die Daten des Kunden im Zusammenhang mit der Plattform in der Cloud-Infrastruktur eines Drittanbieters („Cloud-Infrastrukturanbieter“) gespeichert werden. Daher erklärt sich der Kunde jederzeit damit einverstanden, auf die Dienste gemäß und in Übereinstimmung mit den Bestimmungen dieser Vereinbarung und der Bedingungen des Cloud-Infrastrukturanbieters zuzugreifen und diese zu nutzen, und zwar auf eine Weise, die nicht dazu führt, dass Zudy gegen die Bestimmungen des Cloud-Infrastrukturanbieters verstößt Bedingungen: Für die Zwecke dieser Nutzungsbedingungen bezeichnet der Begriff „Bedingungen des Cloud-Infrastrukturanbieters“ die rechtlichen Bedingungen des Cloud-Infrastrukturanbieters, die die Nutzung der Cloud-Infrastruktur regeln, einschließlich der rechtlichen Bedingungen unter https://aws.amazon.com/legal/, wie es von Zeit zu Zeit in Kraft ist. ZUDY ÜBERNIMMT IM NAMEN DES CLOUD-INFRASTRUKTURANBIETERS KEINE SCHRIFTLICHE ODER MÜNDLICHE GEWÄHRLEISTUNG ODER GARANTIE UND ERhebt KEINE ZUSICHERUNGEN ODER ANSPRÜCHE IN BEZUG AUF DIE CLOUD-INFRASTRUKTUR ODER DIE DATENSPEICHERUNGSDIENSTE. IM RAHMEN DER BEREITSTELLUNG DER CLOUD-INFRASTRUKTUR IST DER ANBIETER DER CLOUD-INFRASTRUKTUR FÜR DIE UMSETZUNG ANGEMESSENER MASSNAHMEN VERANTWORTLICH, UM DIE SICHERHEIT DER KUNDENINHALTE ZU GEWÄHRLEISTEN, WENN KUNDENINHALTE IN SEINEM BESITZ ODER UNTER SEINER KONTROLLE SIND. UNGEACHTET ANDERER BESTIMMUNGEN IN DIESEN NUTZUNGSBEDINGUNGEN HAFTET ZUDY GEGENÜBER DEM KUNDEN UND DRITTEN (EINSCHLIESSLICH BETROFFENER PERSONEN) FÜR DIE CLOUD-INFRASTRUKTUR, EINSCHLIESSLICH DER UMSETZUNG DER OBEN BESCHRIEBENEN MASSNAHMEN, NUR WENN UND IM GLEICHEN UMFANG, WENN DER CLOUD-INFRASTRUKTURANBIETER HAFTET GEGENÜBER ZUDY FÜR DIE BEREITSTELLUNG DIESER INFRASTRUKTUR.

11. LAUFZEIT UND KÜNDIGUNG

11.1 Laufzeit und Kündigung. Diese Vereinbarung und die hierin gewährte Lizenz enden automatisch am Ende des Evaluierungszeitraums, sofern sie nicht wie hierin angegeben früher gekündigt werden. Jede Partei kann diese Vereinbarung mit oder ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von 30 Tagen schriftlich gegenüber der anderen Partei kündigen. sofern keine Gebühren erstattet werden. Zudy kann diese Vereinbarung nach Mitteilung an den Kunden sofort kündigen, wenn der Kunde gegen eine Bestimmung oder Bedingung dieser Vereinbarung verstößt.

11.2 Rückgabe lizenzierter Materialien. Nach Ablauf oder Kündigung dieser Vereinbarung muss der Kunde die Nutzung der lizenzierten Materialien und aller anderen Informationen im Zusammenhang mit den lizenzierten Materialien einstellen und innerhalb von 10 Tagen danach die lizenzierte Software und Materialien, einschließlich aller, auf Kosten des Kunden an Zudy zurücksenden oder vernichten Kopien davon und übermitteln Sie Zudy eine schriftliche, von einem leitenden Angestellten des Kunden unterzeichnete Bescheinigung darüber, dass die lizenzierten Materialien und alle Kopien davon, wie von Zudy verlangt, zurückgegeben oder vernichtet wurden und ihre Verwendung eingestellt wurde. Die folgenden Abschnitte bleiben auch nach Beendigung oder Ablauf dieser Vereinbarung bestehen: Abschnitte 1, 2.2, 2.3, 2.4, 3, 4,5, 6, 7, 8, 9.2 und 10.

12 ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

12.1 Werbung. Keine der Parteien wird ohne die schriftliche Zustimmung beider Parteien eine öffentliche Ankündigung im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung herausgeben.

12.2 Hinweise. Alle Mitteilungen im Rahmen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform und gelten als erfolgt, wenn (a) sie persönlich abgegeben werden; (b) bestätigte Kurierzustellung; oder (c) am zweiten Werktag nach dem Versand per persönlich bestätigtem Fax. Mitteilungen an Zudy sind an die Rechtsabteilung unter der oben angegebenen Adresse zu richten. Mitteilungen an den Kunden sind an die oben angegebene Adresse des Kunden zu richten, es sei denn, die Adresse des Kunden für Mitteilungen ist am Ende dieser Vereinbarung angegeben. Jede Partei kann ihre Adresse für Mitteilungen von Zeit zu Zeit durch schriftliche Mitteilung an die andere Partei ändern.

12.3 Anwendbares Recht. Diese Vereinbarung wird gemäß den Gesetzen des US-Bundesstaates Kalifornien ausgelegt und ausgelegt United States ohne Berücksichtigung von:(i) Kollisionen von Gesetzen und deren Bestimmungen; (ii) das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf; und (iii) ob der Kunde ein Büro in Nordamerika hat oder nicht. Im Falle von Streitigkeiten zwischen den Parteien im Rahmen dieser Vereinbarung erklärt sich der Kunde damit einverstanden, sich der ausschließlichen persönlichen Zuständigkeit der Gerichte des Staates Delaware zu unterwerfen. Ungeachtet des Vorstehenden hat Zudy das Recht, bei jedem zuständigen Gericht eine einstweilige Verfügung zu beantragen.

12.4-Zuweisung. Diese Vereinbarung darf vom Kunden ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Zudy nicht kraft Gesetzes oder auf andere Weise abgetreten werden. Zudy kann diese Vereinbarung frei abtreten. Jede versuchte Abtretung, die gegen das Vorstehende verstößt, ist ungültig.

12.5 Unterlassungsanspruch. Der Kunde erkennt an, dass die lizenzierten Materialien und alle anderen Informationen im Zusammenhang mit den lizenzierten Materialien, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Informationen zur Leistung, Funktionalität und Qualität der Software, wertvolles geistiges Eigentum, einschließlich Geschäftsgeheimnissen, und andere geschützte Informationen von Zudy enthalten oder umfassen und dass jede tatsächliche oder drohende Offenlegung oder unbefugte Nutzung oder Verbreitung der lizenzierten Materialien oder vertraulichen Informationen einen unmittelbaren und irreparablen Schaden für Zudy darstellt, für den ein finanzieller Schadensersatz kein ausreichender Rechtsbehelf wäre und entitle Sie erhalten sofortigen Unterlassungsanspruch, ohne dass Sie eine Kaution hinterlegen oder einen tatsächlichen finanziellen Schaden nachweisen müssen.

12.6 Nicht durch die US-Regierung eingeschränkte Rechte. Der Kunde versichert, dass es sich nicht um eine US-Regierungsbehörde handelt und dass er diese Vereinbarung nicht im Rahmen eines US-Regierungsvertrags oder mit Mitteln der US-Regierung abschließt. Bei den lizenzierten Materialien handelt es sich um kommerzielle Artikel, die vollständig auf private Kosten entwickelt wurden und mit eingeschränkten Rechten ausgestattet sind. Nutzung, Vervielfältigung, Reproduktion, Veröffentlichung, Änderung, Offenlegung oder Übertragung der lizenzierten Materialien oder jeglicher zugehörigen Dokumentation jeglicher Art, einschließlich technischer Daten und Handbücher, durch oder für die US-Regierung, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, ihrer Behörden oder Einrichtungen, ist gemäß der Federal Acquisition Regulation („FAR“) 12.212 für zivile Zwecke und der Defense Federal Acquisition Regulation Supplement („DFARS“) 227.7202 für militärische Zwecke eingeschränkt.

12.7 Verschiedenes. Diese Vereinbarung stellt zusammen mit allen abgeschlossenen Geheimhaltungsvereinbarungen („NDA(s)“) zwischen Zudy und dem Kunden die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien in Bezug auf den Vertragsgegenstand dar. Mit Ausnahme etwaiger NDA(s) ersetzt diese Vereinbarung alle vorherigen oder gleichzeitigen Verhandlungen, Vereinbarungen und Verpflichtungen zwischen den Parteien in Bezug auf diese Angelegenheit. Überschriften in dieser Vereinbarung dienen nur zu Referenzzwecken und haben keinen Einfluss auf die Auslegung oder Bedeutung dieser Vereinbarung. Sollte sich eine Bestimmung dieser Vereinbarung als rechtswidrig oder nicht durchsetzbar erweisen, bleiben die übrigen Bestimmungen dieser Vereinbarung in vollem Umfang in Kraft und wirksam. Diese Vereinbarung darf nur in schriftlicher Form geändert werden, die von einem ordnungsgemäß bevollmächtigten Vertreter jeder Partei unterzeichnet wird. Jegliche Verzichtserklärungen müssen schriftlich erfolgen und von der Partei, die auf ihre Rechte verzichtet, unterzeichnet werden. Verzichtserklärungen dürfen nicht als Verzichtserklärung hinsichtlich eines nachfolgenden Verstoßes oder einer anderen Vereinbarung durch die andere Partei ausgelegt werden. Durch diese Vereinbarung entsteht kein Partnerschafts-, Franchise-, Joint Venture-, Agentur-, Treuhand- oder Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien.

12.8 Gegenstücke, Ausführung und Lieferung. Diese Vereinbarung kann in mehreren Ausfertigungen ausgefertigt werden, die zusammengenommen ein Rechtsinstrument bilden. Eine ursprünglich unterzeichnete Version dieser Vereinbarung, die von einer Partei der anderen Partei als Unterschriftsbeweis, per Fax oder per E-Mail zugestellt wird, nachdem sie als Bilddatei (einschließlich Adobe PDF und TIF oder in elektronischer Form) gescannt wurde Unterschrift) gilt für alle Zwecke dieser Vereinbarung als Originalunterschrift und keine Partei hat das Recht, Einwände gegen die Art und Weise zu erheben, in der die Vereinbarung ausgeführt wurde, um die Durchsetzung der Vereinbarung zu verhindern.

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